Seit dem 01.08.2016 haben sich die Rechtsverordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schüler und Schülerinnen z.B. mit Lese- und/oder Rechtschreibproblemen geändert. Dadurch wurden neue Anträge und Beobachtungsbögen erforderlich, die Sie seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 hier finden.